Kosten
Das Eva-von-Tiele-Winckler-Haus ist eine Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53/54 SGB XII.
Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlichem Träger der Sozialhilfe, übernommen.
Die Beantragung der Kosten erfolgt über das individuelle Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbands Westfalen Lippe.