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Kosten

Das Eva-von-Tiele-Winckler-Haus ist eine Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53/54 SGB XII.

Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlichem Träger der Sozialhilfe, übernommen.

Die Beantragung der Kosten erfolgt über das individuelle Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbands Westfalen Lippe.